SONDERTARIFE FÜR ERDGAS
Sondertarife für die Versorgung mit Erdgas
Gültig ab 01. Januar 2025
Nach Bestimmungen der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) gültig seit 08.11.2006, bieten die Gemeindewerke Münchweiler -AöR- aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu nachstehenden Tarifen an.
Tariftyp | Verbrauch in kWh | Arbeitspreis netto Cent/kWh | Arbeitspreis brutto* Cent/kWh | Grundpreis netto Euro/Monat | Grundpreis brutto* Euro/Monat |
GWM „H“ erdgas | bis 1.999 | 12,59 | 14,98 | 5,25 | 6,25 |
GWM small | 2.000 bis 6.999 | 9,57 | 11,39 | 10,25 | 12,20 |
GWM medium | 7.000 bis 49.999 | 8,94 | 10,63 | 14,00 | 16,66 |
GWM large | ab 50.000 | 8,80 | 10,47 | 20,00 | 23,80 |
*) Die angegebenen Bruttopreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
Kunden ab einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh, 7.000 kWh bzw. 50.000 kWh werden automatisch in den höheren Verbrauchstarif eingestuft.
Hinweis:
In den genannten Arbeitspreisen ist die aktuelle Gasspeicherumlage und die Erdgassteuer enthalten.
Änderung der Verträge inkl. Vertragsanpassung
Preise:
Die angegebenen Preise enthalten die Energielieferung, die Netzkosten, die Konzessionsabgabe sowie die Erdgassteuer.
Bei Einführung oder Änderung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, insbesondere Steuern, Abgaben, Umlagen und Auflagen mit Einfluss auf den Erdgaspreis bzw. ähnlicher von staatlicher oder behördlicher Seite verordneter Belastungen, die die Kosten der Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von Erdgas betreffen, ändern sich die Preise entsprechend.
Im Fall von sonstigen Änderungen dieses Vertrages -insbesondere auch Preisänderungen- werden die Gemeindewerke den Kunden mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden durch öffentliche Bekanntgabe und gegebenenfalls briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf unserer Internetseite informieren. Die Änderungen werden mit dem in der Veröffentlichung genannten Termin wirksam.
In diesem Fall kann der Kunde das Lieferverhältnis binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt der Änderung schriftlich kündigen.
Laufzeit des Vertrages:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Ablesedatum und endet erstmals zum 31.12. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner zum 30.09. des Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Zahlungsweise:
Der Kunde hat die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsweisen: Einzugsermächtigung oder Überweisung.
Sonstiges:
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Reglungen der Gasversorgungsverordnung -GasGVV- gültig seit 08.11.2006, sowie die Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke. Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von den Gemeindewerken automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwendet.
Haftung:
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV können gegen Netzbetreiber geltend gemacht werden.