Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat sich der Gesetzgeber entschieden die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen zu entlasten.
Die Preisbremsen sind am 1. März 2023 in Kraft getreten und umfassen rückwirkend auch die Monate ab Januar 2023.
Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für einen Verbrauch von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Vertragspreis gezahlt werden. Der gedeckelte Preis beträgt für Gas 12 Cent und für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. (Stromverbrauch bis 30.000 kWh, bei größeren Unternehmen greift eine abweichende Regelung).
Gemeinsam mit unserem Dienstleiter arbeiten wir mit Hochdruck an der komplexen Umstellung der Preisbremsen in unserem IT-System. Um diese umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse anzupassen, Probeläufe durchzuführen, aufgetretene Fehler zu korrigieren und dabei die unterschiedlichen Regelungen für Gas und Strom zu beachten. Wegen der so kurzen Vorbereitungszeit wird es zu Verzögerungen der neuen Abschlagsmitteilungen kommen.
Solange die neuen Abschläge nicht individuell berechnet und der Kunde nicht schriftlich über die Höhe informiert wurde, bleiben die Abschläge unverändert. Unsere Preise sind nahe an oder liegen unter den Preisbremsen.
Unabhängig vom Eintreffen der individuellen Mitteilung, werden alle Kunden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ihre Entlastung durch die Energiepreisbremsen erhalten. Sie müssen nicht selbst tätig werden, wir übernehmen die Abwicklung der Energiepreisbremsen automatisch.
Wir danken für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Gemeindewerke Münchweiler
– Anstalt des öffentlichen Rechts –