STROM – GRUNDVERSORGER NACH § 36 ENWG

Netzbetreiber (VNB):   Gemeindewerke Münchweiler an der Rodalb -AöR-
 
Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1.Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Gemeindewerke Münchweiler an der Rodalb AöR stellt somit folgenden Grundversorger im Stromnetzgebiet fest:
 
Konzessionsgebiet:  Münchweiler an der Rodalb
Grundversorger:  Vertrieb der Gemeindewerke Münchweiler
Von  01.01.2025  bis  31.12.2027
 
Der Grundversorger ab dem 01.01.2028  wird zum 01.07.2027 ermittelt und zum 30.09.2027 an dieser Stelle veröffentlicht.
 
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.
 
Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers gelten gemäß § 36 Abs. 3 EnWG die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.